Was steht eigentlich in der Prüfungsordnung ?


Keine Panik! Es ist alles nicht so kompliziert, wie es sich anhört. Die Diplomprüfungsordnung regelt nicht nur den Ablauf Eures Studiums, sondern auch Eure Rechte und Pflichten. Die DPO beantwortet z.B. einige Fragen, die Euch zu Beginn Eures Studiums bestimmt beschäftigen. Daher kann es nicht schaden, mal einen Blick hineinzuwerfen:

Die Diplomprüfungsordnung ist in vier Abschnitte aufgeteilt, wobei jedoch nur die ersten beiden Abschnitte "Allgemeines" und "Diplom-Vorprüfung" für das Grundstudium interessant sind. Im folgenden sind die wichtigsten Paragraphen noch einmal in "verständlicher" Sprache erläutert.

  1. Allgemeines:

    §1: An der Universität / GH Essen kann man den Studiengang DI oder DII wählen. Der Abschluß DI ist mit einem Fachhochschulabschluß, der Abschluß DII mit einem Universitätsabschluß gleichzusetzen.

    §2: Nach der Diplomprüfung tragt Ihr den Titel "Diplom-Kaufmann/Kauffrau" bzw. "Diplom-Volkswirt/in".

    §3: Die Regelstudienzeit beträgt für den DI- Studiengang 7 Semester und für den DII-Studiengang 9 Semester. Die tatsächliche Studienzeit muß der Regelstudienzeit nicht entsprechen. BAföG-Empfänger erhalten nach dieser Zeit jedoch kein BAföG mehr.

    §4: Hier werden Prüfungen und Fristen festgelegt. Bevor der erste Leistungsnachweis erbracht werden kann, muß eine formelle Anmeldung zur Zwischenprüfung (blauer Zettel) erfolgen. Der Antrag ist im Prüfungsamt des Fachbereiches 5 erhältlich.

    Dem Antrag müssen
    a) ein Lebenslauf
    b) das zum Studium berechtigende Zeugnis beiliegen.
    Danach kann die Anmeldung zu den Klausuren (mit Hilfe von Formularen) erfolgen.
    Die Formulare liegen, nach Studiengängen getrennt, vor dem Prüfungsamt aus.
    In diesen Formularen kreuzt man die Klausuren an, die man schreiben möchte. Jede Anmeldung zur Klausur muß einzeln mit einer Unterschrift bestätigt werden. Die Klausurlisten werden ein paar Tage nach dem Stichtag vom Prüfungsamt ausgehängt. Nun müßt Ihr kontrollieren, ob Ihr richtig für die Klausuren angemeldet worden seid.

    Nachdem das Prüfungsamt die Listen ausgehängt hat, habt Ihr die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist noch Einspruch beim Prüfungsamt zu erheben. Dies allerdings nur aus Gründen, die Ihr nicht zu vertreten habt. Wenn jedoch die Frist abgelaufen ist, ist alles verbindlich.
    Die Anmeldung zur Klausur ist unbedingt erforderlich, da sonst die Teilnahme an der Klausur verweigert wird.
    öffnungszeiten des Prüfungsamtes: (unverbindlich, mu&sylig; ich noch überprüfen)
    Di.: 9 - 12 und 14 - 16 Uhr
    Do.: 9 - 12 Uhr

    §7: Er befaßt sich mit der Anrechnung von Studienleistungen an anderen Hochschulen. Voraussetzung für die Anrechnung ist die Gleichwertigkeit der Prüfungsleistung. Im Zweifelsfall: unbedingt im Prüfungsamt oder bei Herrn Schlömer nachfragen.

    §9: Er befaßt sich mit dem Fernbleiben von Klausuren, der Täuschung und Rücktritt. Nach Ablauf der Rücktritts- bzw. Einspruchsfrist für die Klausuranmeldung gilt nur noch Krankheit als Entschuldigungsgrund. Man muß allerdings
    a) spätestens eine Woche nach dem Prüfungstermin ein ärztliches Attest, das Prüfungsunfähigkeit bescheinigt (eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus) vorlegen.
    b) Weiterhin müßt Ihr beim Prüfungsamt eine Erklärung abgeben, (Vordruck im Prüfungsamt erhältlich), worin Ihr den Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbindet und selbst beschreibt, warum Ihr von der Prüfung zurücktretet (unbedingt Bezug auf §9 Abs. 2 der PO nehmen).

  2. Diplom-Vorprüfung

    § 10: Hier wird die Zulassung zum Vordiplom geregelt. Zugelassen wird derjenige, der das Abiturzeugnis besitzt, die Fachhochschulreife oder eine andere gleichwertige Vorbildung hat. Außerdem müssen alle Vorleistungen (TBR, Mathe I + II und Politik/Soziologie) erbracht worden sein. Die Studenten mit Fachhochschulreife benötigen für den DII-Studiengang noch die Brückenkursscheine. Wichtig: Ihr müßt einen Antrag auf Zulassung zur Diplom-Vorprüfung (blaues Formular) vor dem ersten Schein stellen. Bevor die letzte Zwischenprüfungsklausur geschrieben wird, müssen sämtliche Vorleistungsscheine vorhanden sein. Vor dieser letzten Klausur muß der zweite Teil des Zwischenprüfungsantrages beim Prüfungsamt gestellt werden.

    § 12: Hier wird der Umfang und die Art der Vordiplomsprüfungen geregelt (s. Artikel "Leistungen zur Zwischenprüfung BWL / VWL).

    § 14: Falls eine Prüfung auch im 3. Versuch nicht bestanden wurde, muß sich der Prüfling einer mündlichen Ergänzungsprüfung unterziehen (nach § 12 Abs. 5 Satz 2 der PO). Mündliche Prüfungen finden in Form von Gruppenprüfungen von drei Studenten und zwei Prüfern statt, pro Kandidat werden mindestens 15 Minuten und maximal 30 Minuten angesetzt. Ihr müßt nicht den nächstmöglichen Termin wahrnehmen, solltet dies aber tun, da man den Stoff noch parat hat.
    Die Zulassung zur mündlichen Prüfung muß beim Prüfungssausschuß beantragt werden!! Den formlosen Antrag kann man im Prüfungsamt des FB 5 abgeben. Die Frist der Abgabetermine erfährt man ebenfalls dort. Die Prüfungstermine werden in einem der Glaskästen ausgehängt.

    Wir hoffen, daß Ihr nie in eine mündliche Ergänzungsprüfung müßt, denn wer da durchfällt, darf leider an Universitäten und Gesamthochschulen in der BRD nicht mehr Wirtschaftswissenschaften studieren.

Die Studienordnung

Dieses Papier regelt den genauen Verlauf und Ablauf des Studiums. Die StO wurde für VWL/BWL gleichzeitig mit der neuen PO (Prüfungsordnung) eingeführt und sollte unbedingt sorgfältig gelesen werden.
§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Qualifikation, die Ihr benötigt und nachweisen müßt, um an der Uni-GHS Essen studieren zu können

§ 4 Studienbeginn ist nur zum WS (Wintersemester) möglich

§ 5 Regelstudienzeit; Vergleicht dies auch mit der DPO § 3

§ 6 Studienrichtungen und Studienabschlüsse; in Essen kann man BWL DI bzw. DII, VWL DII und VWL mit sozialwissenschaftlicher Ausrichtung studieren, weiteres s. DPO § 2

§ 7/§ 8 Ziel und Inhalt des Studiums

§ 9 Aufbau des Studiums in ein 4-semestriges Grundstudium und ein 3-semestriges Hauptstudium für DI bzw. ein 5-semestriges Hauptstudium für DII

§ 10 Grundstudium; hier findet Ihr die Lehrveranstaltungen beschrieben und gegliedert in V (Vorlesung) und ü (übung), sowie den dazu jeweils vorgesehenen Zeitaufwand, (dies wird für die 4 verschiedenen Studienrichtungen getrennt aufgeführt)

§ 12 Hauptstudium, in das man eigentlich automatisch nach Bestehen sämtlicher Vordiplomsklausuren und Vorleistungen, bei Beachtung des entsprechenden Formalkram am Prüfungsamt (s. Erläuterungen zur DPO § 10), gelangt. Ihr findet in diesem § die Auswahl der Schwerpunkte, die Ihr im Hauptstudium belegen könnt, sowie die allgemeinen Teile, die Ihr belegen müßt.

Nur keine Panik, wenn es soweit ist, könnt Ihr Euch an die Fachschaft wenden, die Euch beim übergang ins Hauptstudium gerne berät. Man muß sowieso abwarten, wie die Fächer von Professoren belegt werden.

§ 13 erläutert die verschiedenen Lehrveranstaltungen und Vermittlungsformen, die an der Uni möglich sind, z.B. V=Vorlesung,..., S=Seminar,...

§ 14 Zulassung zur Diplomprüfung, diese ist gegeben, wenn Ihr das Vordiplom habt, den EDV-Schein, je ein Hauptseminar oder eine Fortgeschrittenenübung in zwei der in § 20 II bis V DPO genannten Prüfungsfächer mit Ausnahme des Wahlpflichtfaches. Zugegeben, dies klingt jetzt noch unverständlich, das USP und die Fachschaft helfen aber gerne wenn es soweit ist..

§ 15 Leistungsnachweise setzen das Bestehen einer 2-stündigen Klausur voraus, Seminare sind durch ein Referat mit schriftlicher Ausarbeitung zu erbringen

§ 16 Der Studienplan dient lediglich als Empfehlung für Euch, wir werden diesen aber auch mit Euch gemeinsam aufstellen

§ 17 erteilt Auskunft darüber, wer für welche Fragen Eurerseits zuständig ist, und Euch als "Anlaufstelle" dient

§ 19 diese StO findet Anwendung auf Euch, wenn Ihr ab WS 88/89 eingeschrieben seit, ansonsten gilt eine übergangsregelung

§ 20 diese StO gilt seit dem 01. Oktober 1988

Dies soll zusammengefaßt nur als kleiner überblick dienen.

Weiter mit der Tour Formalkram beim Studium

Zurück zu dem

Zurück zu der Homepage mit dem Bären

Last date modified: 8/19/98 Admin: Gellert